Korrekturlesen - das erledigt doch der Spellchecker. Oder nicht?

Das Korrekturlesen, in der Schweiz auch als Korrektorat bekannt, sollte die abschliessende Behandlung für jedes Manuskript sein. Der Text wird auf korrekte Rechtschreibung, Satzzeichensetzung sowie Terminologieverwendung untersucht und bei Bedarf verbessert.

 

Ein Teil dieser Aufgabe kann ein Textkorrekturprogramm erledigen. Dieses zeigt jedoch nicht alle Fehler auf. Flexionsfehler zum Beispiel werden nur teilweise angezeigt. Stattdessen werden manchmal korrekte Textstellen markiert, was zu Unsicherheiten beim Anwender führt. Ausserdem verstehen Korrekturprogramme die Bedeutung der Wörter nicht, sodass falsche Ausdrücke unbemerkt bleiben, solange sie korrekt geschrieben sind. Auch können diese Programme nicht zwischen gleichgeschriebenen Wörtern, die durch Gross- oder Kleinschreibung eine andere Bedeutung erhalten, unterscheiden. Daraus können kleine, aber lästige Fehler entstehen, wie im nachfolgenden Ausschnitt aus einem Protokoll, das von einer Liegenschaftsverwaltung erstellt wurde:

... einige Mieter stellen regelmässig Ihren PW auf die Besucherparkplätze. Der Vorsitzer weist Sie darauf hin, dass in der Garage noch verschiedene Parkplätze …

Der Lesefluss stockt, der Lesende ist irritiert, und das Image des Dienstleisters wird angetastet. Umso mehr, wenn sich die Fehler wiederholen. Dabei ist mit dem Einzug des Desktop-Publishings und der Möglichkeit, ein Manuskript mehrmals zu überarbeiten, die Gefahr von Flüchtigkeitsfehlern stark gestiegen. Ein Satz wird umgestellt, ein Wort zuviel bleibt stehen und schon hat sich ein Fehler eingeschlichen. Deshalb hat das Korrekturlesen gerade im Geschäftsbereich heute eher an Bedeutung gewonnen als verloren.

Korrekturlesen - damit Ihr Text den letzten Schliff erhält!